Gebühren & Beratungskosten |
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Für
unsere Dienstleistungen und Gutachten erhalten Sie immer ein schriftliches
Angebot, oder eine Beauftragung erfolgt nach den aufgeführten Preisen:
Die Honorare für die Erstellung von Immobilienwertgutachten sind in der Honorarordnung
für Architekten und Ingenieure ( HOAI ) Teil IV §34 in Verbindung mit den Honorartafeln
Mindest- und Höchstsätze festgelegt. |
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Allgemeiner
Stundensatz
Der allgemeine Stundensatz beträgt 85,00 Euro pro Stunde. Zu diesem Satz werden
Ortstermine und Arbeiten im Hause des Sachverständigen gleichermaßen abgerechnet. Fahrtzeiten zu
und Ortsterminen werden wie Arbeitszeit abgerechnet. |
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Hilfskräfte
Der Sachverständige kann Hilfskräfte einsetzen. Hilfskräfte werden mit 40,00
Euro pro Stunde abgerechnet. |
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Nebenkosten
der Gutachtenerstellung / Auslagen
Werden vom Sachverständigen Bilder erstellt, so wird pro Bild eine Aufwandspauschale
von 2,50 Euro abgerechnet. Sonstige Materialien oder Auslagen des Sachverständigen
können ohne besondere Rücksprache mit dem Auftraggeber nach Aufwand abgerechnet
werden, soweit sie 5% des Auftragswertes nicht überschreiten. |
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Reisekosten
Reisekosten werden nach Aufwand berechnet. Fahrtkosten mit dem PKW werden mit 0,60
Euro pro gefahrenem km abgerechnet. |
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Vorschuss
In der Regel wird bei Auftragserteilung ein Vorschuß zwischen 30-50 Prozent fällig,
die zu einem Teil der Deckung und Auslagen für die Kosten zum Ortstermin dienen
und vor dem Ortstermin auf Anforderung beglichen sein müssen. |
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Zweitausfertigungen
von Gutachten
Für die Ausfertigung weitere Versionen eines Gutachtens berechnen wir 1,50
Euro pro Seite, für Bilder 2,50 Euro pro Bild. Zzgl. zu diesen Kosten
berechnen wir die Portokosten für den Versand der Zweitschriften per Nachnahme.
Alle hier genannten Preise verstehen sich zzgl. 19% Mehrwertsteuer. |
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