03.10.2017 17:25
Neues Bau Verbraucherrecht ab 2018

Am besten bereits jetzt im Jahr 2017 noch in Ihrem Bauvertrag vereinbaren!
Bauherren können heute schon die neuen Vertragsregeln, die ab 2018 gültig sind, in den Bauvertrag hineinverhandeln. Im Fall Sie auf eigenem Baugrund schlüsselfertig bauen, haben Sie Vertragsgestaltungsfreiheit.
Das sollten Sie bereits jetzt mit vereinbaren:
- Eine ausführliche Baubeschreibung. Als Bauherren müssen Sie das Angebot verstehen und prüfen können. Das kann dann auch den objektiven Vergleich mehrerer Angebote ermöglichen.
- Verbindliche Angaben zur Bauzeit.
- Die Herstellung und Herausgabe aller nötigen Berechnungen und Planungsunterlagen. (Werkpläne, Details und die Statik. Nur so können Sie im Vorfeld alles Nötige prüfen lassen, vor allem, ob die geplante Immobilie überhaupt dem geltendem Recht entspricht. Nur so ist die Haus-Gebäudeakte vollständig.
So sollten Sie vorgehen:
- Suchen sie sich unabhängige Berater: Weil das Gesetz jetzt in 2017 noch nicht gilt, brauchen Sie zwei Experten, die Sie beraten welche Unterlagen Sie tatsächlich benötigen. Zum einen, den Bautechnisch Versierten und den anderen mit dem juristischen Know-how.
- Suchen Sie sich eine passende Baufirma und fragen nach, ob diese bereit wäre, heute schon die oben erwähnten Punkte vertraglich zu regeln.
- Verhandeln Sie! Akzeptieren Sie keine alten Vertragsbedingungen mehr. Was in Kürze Gesetz (1.1.2018) wird, sollte ein seriöses Unternehmen auch heute schon bieten können.
Fazit:
Im Neuen Bauvertragsrecht hat der private Bauherrn mehr Planungssicherheit und nimmt die Unternehmen stärker in die Pflicht. Es ist aber immer noch kein Paket zum "Sorglos-Bauen" für Bauherrn, jedoch ein Schritt in diese Richtung.
Ihr privates Foto-Bautagebuch vom Testsieger:
CEWE Fotobuch ist aktueller Stiftung Warentest Testsieger!